Instone Real Estate Group SE
/ Bekanntgabe zum Aktienrückkauf nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 - Änderungsmeldung
Bekanntgabe zum Aktienrückkauf nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 - Änderungsmeldung Essen – 25. Mai 2022 Die Instone Real Estate Group SE hat mit Ad-hoc Mitteilung und Bekanntmachung vom 10. Februar 2022 ein Aktienrückkaufprogramm angekündigt, welches seit dem 18. März 2022 durchgeführt wird. Das von der Instone Real Estate Group SE mit dem Aktienrückkauf beauftragte unabhängige Kreditinstitut wird zur Abwicklung der vorgeschlagenen Dividendenzahlung für einen Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen vor dem Ex-Dividenden-Tag, d.h. dem Tag nach der Hauptversammlung 2022, keine Aktien zurückkaufen. Essen, 25. Mai 2022 Instone Real Estate Group SE
25.05.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Instone Real Estate Group SE |
Grugaplatz 2-4 | |
45131 Essen | |
Deutschland | |
Internet: | www.instone.de |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
1361437 25.05.2022