Instone Real Estate Group SE
/ Bekanntgabe zum Aktienrückkauf nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Bekanntgabe zum Aktienrückkauf nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Die erworbenen Aktien können zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden, wobei der Vorstand beabsichtigt, die erworbenen Aktien primär zur Finanzierung für zukünftige Wachstumsinvestitionen einzusetzen. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Instone Real Estate Group SE am 13. Juni 2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch, die den Erwerb von maximal 10 % des seinerzeitigen Grundkapitals, das entspricht 3.698.833 Aktien, bis zum 12. Juni 2024 und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck ermöglicht. Nach Maßgabe der Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Aktie der Instone Real Estate Group SE im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Erwerb oder der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Das Aktienrückkaufprogramm 2022 wird durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstituts erfolgen. Das Kreditinstitut muss den Erwerb von Aktien der Instone Real Estate Group SE in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Ermächtigung vom 13. Juni 2019 einhalten. Der Vorstand der Instone Real Estate Group SE kann das Aktienrückkaufprogramm 2022, soweit rechtlich zulässig, jederzeit aussetzen, vorzeitig beenden oder wiederaufnehmen. Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Artikels 5 Abs. 3 EU-VO 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 EU-VO 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstags nach deren Ausführung in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben und unter anderem auf der Webseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/aktienrueckkauf veröffentlicht. Die Instone Real Estate Group SE wird dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. Essen, 10. Februar 2022 Instone Real Estate Group SE Der Vorstand
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