Instone Real Estate Group SE
/ Aktienrückkauf
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 3. Zwischenmeldung Essen - 12. April 2022 - Im Zeitraum vom 04. April 2022 bis einschließlich 08.April 2022 wurde eine Anzahl von 52.305 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der Instone Real Estate Group SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 10. Februar 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 18. März 2022 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Instone Real Estate Group SE veröffentlicht unter https://ir.de.instone.de/websites/instonereal/German/2550/aktienrueckkauf.html Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 18. März 2022 bis einschließlich 08. April 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 157.602 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Instone Real Estate Group SE erfolgt durch eine von der Instone Real Estate Group SE beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Investor Relations
12.04.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Instone Real Estate Group SE |
Grugaplatz 2-4 | |
45131 Essen | |
Deutschland | |
Internet: | www.instone.de |
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