NACHRICHTEN/PUBLIKATIONEN

Instone platziert Aktien zu 21,50 Euro je Aktie

• Gesamtemissionsvolumen inklusive Mehrzuteilungsoption von rund 428 Millionen Euro.

• Platzierung von 19.900.000 Aktien entspricht Streubesitz von 53,8 Prozent (bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option).

• Marktkapitalisierung von rund 795 Millionen Euro.

• Instone wird Nettoerlöse aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 142 Millionen Euro zur Beschleunigung des Wachstums erhalten.

Essen, 13. Februar 2018. Essen, 13. Februar 2018. Instone Real Estate Group, ein führender Wohnentwickler in den wichtigen Metropolregionen Deutschlands, hat heute im Zusammenhang mit der Privatplatzierung gemeinsam mit den Konsortialbanken den Platzierungspreis für ihre Aktien auf 21,50 Euro je Aktie festgesetzt.

Instone platzierte insgesamt 19.900.000 Aktien mit institutionellen Investoren. Davon wurden 7.000.000 neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung und 12.900.000 existierende Aktien aus dem Besitz der derzeitigen Aktionäre, von ActivumSG Capital Management Limited („ASG“) aufgelegte Fonds, einschließlich zusätzlicher Aktien aus einer Mehrzuteilungsoption platziert.

Das Gesamtemissionsvolumen lag bei rund 428 Millionen Euro. Bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option wird der Streubesitz bei rund 53,8 Prozent liegen. Zum Platzierungspreis wird die Marktkapitalisierung von Instone zu Handelsbeginn rund 795 Millionen Euro betragen.

Die Nettoerlöse für Instone aus der Platzierung neuer Aktien belaufen sich auf rund 142 Millionen Euro. Das Unternehmen plant davon rund 86 Millionen Euro für die Akquisition und Entwicklung neuer Wohnprojekte sowie sonstige Aufwendungen zu verwenden. Rund 55,5 Millionen Euro der Nettoerlöse aus der Kapitalerhöhung sollen für die komplette Rückzahlung eines bestehenden Gesellschafterdarlehens verwendet werden.

Kruno Crepulja, CEO von Instone: „Der Börsengang von Instone ist ein wichtiger Meilenstein. Den Großteil der Kapitalerhöhung werden wir für die Beschleunigung unseres Wachstums nutzen. Im Gegenzug werden unsere Aktionäre die Möglichkeit haben, an der erfolgreichen Entwicklung von Instone als größten börsennotierten Wohnentwickler in den wichtigen Metropolregionen Deutschlands zu partizipieren.“

Die Instone-Aktien werden voraussichtlich ab dem 15. Februar 2018 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2JCTW, der International Securities Identification Number (ISIN) NL0012757355 und dem Tickersymbol „INS“ gehandelt. Das Settlement ist für den 19. Februar 2018 geplant.

Credit Suisse und Deutsche Bank agierten als Joint Global Coordinators und gemeinsam mit BNP PARIBAS, Morgan Stanley sowie UniCredit Bank AG als Joint Bookrunners. Lilja & Co agierte als Finanzberaterin von Instone und ActivumSG.

Kontaktdetails

Investor Relations

Thomas Eisenlohr

Instone Real Estate

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E-Mail: thomas.eisenlohr@instone.de

Pressekontakt

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Hering Schuppener Consulting

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Franziska Jenkel RUECKERCONSULT

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E-Mail: instone@rueckerconsult.de

Über Instone

Instone ist einer der deutschlandweit führenden Wohnentwickler. Instone entwickelt moderne, urbane Mehrfamilien- und Wohngebäude und saniert denkmalgeschützte Gebäude für Wohnzwecke. Instone entwickelt und vermarktet Wohnungen an Eigennutzer, private Kapitalanleger und institutionelle Investoren. In 26 Jahren konnten so über eine Million Quadratmeter entwickelt werden. Bundesweit sind rund 240 Mitarbeiter an acht Standorten tätig. Zum 30. September 2017 umfasst das Projektportfolio von Instone 48 Entwicklungsprojekte mit einem erwarteten Gesamtverkaufsvolumen von etwa 3,4 Milliarden Euro und mehr als 8.000 Einheiten. Die Marke „Instone“ entstand 2017 durch den Zusammenschluss der formart GmbH & Co. KG und der GRK-Holding GmbH.

Wichtiger Hinweis

Dieses Material darf nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden. Dieses Material stellt kein Verkaufsangebot für Wertpapiere oder ein Ansuchen um den Kauf von Wertpapieren (die „Wertpapiere“) der Instone Real Estate Group N.V. (nach Wirksamwerden der Umwandlung der Unternehmensform, die voraussichtlich am 13. Februar 2018 erfolgen wird, das „Unternehmen“) in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder irgendeinem anderen Rechtssystem, in dem ein derartiges Angebot oder Ansuchen nicht rechtmäßig ist, dar. Die Wertpapiere des Unternehmens dürfen ohne Registrierung oder Befreiung von der Registrierung unter dem Wertpapiergesetz der Vereinigten Staaten von 1933, in der jeweils gültigen Fassung (das „Wertpapiergesetz“), nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden und werden nicht unter dem Wertpapiergesetz registriert. Die Wertpapiere werden nicht an der Börse in den Vereinigten Staaten notiert. Die hierin genannten Wertpapiere dürfen, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden, oder an, auf Rechnung von und zugunsten eines Staatsangehörigen oder Staatsbürgers von Australien, Kanada oder Japans.

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Hinsichtlich der zu platzierenden Aktien der Gesellschaft wurde – ausschließlich für den Zweck der Produktüberwachungsanforderungen gemäß (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung („MiFID II“), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen“) und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein „Konzepteur“ (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte – ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die „Zielmarktbestimmung“). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien der Gesellschaft kann sinken und Anleger könnten einen Teil ihres investierten Betrages verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die zu platzierenden Aktien der Gesellschaft bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Privatplatzierung. Ferner ist zu beachten, dass die Joint Bookrunners in der Privatplatzierung ungeachtet der Zielmarktbestimmung nur Anleger vermitteln werden, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien der Gesellschaft zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.